Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung
zwischen KK-Knut Kunst Bürobedarf (im nachfolgenden KKB) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug
genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2. "Kunde" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei KKB in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Die Waren werden ausschließlich entsprechend den, in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Ausführungen,
Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Soweit Waren im jeweils aktuellen Werbemittel nicht genannt sind,
gilt die Mindestmenge, welche von den KKB-Zulieferern vorgeschrieben wird, bzw. Verpackungseinheit als vereinbart.


§2 Vertragsabschluss + Eigentumsvorbehalt

1. Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln stellt kein bindendes Vertragsangebot
dar. Indem der Kunde eine Bestellung an KKB richtet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. KKB behält sich die freie Entscheidung
über die Annahme dieses Angebots vor.

2. Nimmt KKB ein Angebot des Kunden nicht an, teilt KKB dies dem Kunden mit. KKB kann ferner dem Kunden
ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann.

3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer
von KKB; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass KKB mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen
und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. §2 Nr.4 Satz 2 gilt entsprechend.

4. Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behält sich KKB den Rücktritt vom Vertrag vor.
KKB wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits
erbrachte Gegenleistungen erstatten.

5. Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behält sich KKB eine entsprechende Beschränkung vor.

6. Jede Lieferung von KKB erfolgt unter Eigentumsvorbehalt; erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtsaldos aus der

Geschäftsbeziehung geht das Eigentum auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Waren nicht verpfändet,

sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten Dritter belastet werden.


§3 Preise

1. Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei der Auslieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sind in EUR
angegeben und richten sich ausschließlich an die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel. Wird der Steuersatz zwischen
Vertragsabschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel
berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.

2. Sofern in den jeweils aktuellen Werbemitteln nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, beziehen sich die Preise
auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

3.Die in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe
des jeweiligen Werbemittels; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen
ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.


§4 Lieferung und Kosten

1. Bei Bestellungen mit einem Gesamtwert unter 50,00 Euro netto (d.h. ohne Mehrwertsteuer) berechnet KKB eine zusätzliche
Frachtkostenpauschale von 4,99 Euro (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Auch bei Bestellungen mit einem Gesamtwert
unter 50,00 Euro werden keine Mindermengenzuschlagszahlungen berechnet.

2. Bei Auftragswerten über 50,00 Euro netto erfolgen die Inlandslieferungen porto- und frachtfrei, soweit nicht ein in diesen
oder in den Ergänzenden Bedingungen angesprochener Sonderfall vorliegt.

3. Soweit nicht nach diesen oder ergänzenden Bedingungen besondere Kosten für Versicherung und Verpackung vom Kunden
zu tragen sind, berechnet KKB hierfür keine gesonderte Pauschale.

4. Teillieferungen bleiben Vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt KKB.

5. Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und Gefahr des Kunden.

6. Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
Zölle und Steuern gehen zu Lasten des Kunden.

7. Bei Lieferungen laufender Ergänzungsbezüge, Updates, Fachzeitschriften und Einbanddecken zu Fachzeitschriften
berechnet KKB  die anfallenden Portokosten.

8.Fristen und Zeitpunkte zur Kündigung von Zeitschriftenabonnements richten sich nach den Bezugsbedingungen
des jeweils herausgebenden Verlags. Diese können dem Impressum der jeweiligen Zeitschrift entnommen werden.
Auf Wunsch stellt KKB diese Bedingungen jederzeit gern zur Verfügung.

9. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache, sowie die Preisgefahr gehen mit der
Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.


§5 Gewährleistung

1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei der Annahme der Ware
von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lasen. Ohne Bestätigung trägt der Kunde
die Beweislast für einen Transportschaden. Die Ware selbst ist auf sichtbare Transportschäden unverzüglich,
d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Dabei entdeckte Mängel sind KKB unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder
Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, des Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung: die Beweislast hierfür trifft den Kunden.

2. KKB leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel an der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Die Erstatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsdauer
erfolgen (Austauschgerät).

3. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

4. Später entdeckte Mängel sind KKB ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick
auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel
genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten §§377 f. HGB entsprechend.

5. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Lieferung der Ware,
bei Verbrauchern nach 2 Jahren.

6. Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus verrgleichbaren Gründen nicht möglich,
so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit
nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um
erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags
innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht
ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle zurückgewährt.


§6 Haftung

1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet KKB nicht - gleich aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige
Verletzung von Pflichten durch KKB, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von KKB der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit oder für leicht fahrlässig verursachte
Schutzverletzungen haftet KKB nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung,
insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

3. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am geleieferten Produkt oder dritten Komponeneten, die im Rahmen
der Hard- und Softwarelieferung oder beim Installationsservice auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen
oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.


§7 Zahlung

1. KKB liefert - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung
oder gegen Nachnahme. Es bleibt KKB vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse,
oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.

2. Unsere Rechnungen mit 7% MwSt sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.
Unsere Rechnungen mit 19% MwSt sind innerhalb von 7 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto fällig und zahlbar.

3.Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist KKB zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszins berechtigt. KKB behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass KKB durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
In jedem Fall darf KKB den gesetzlichen Zinssatz verlangen.

4. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt,
die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages oder
von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

5.Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von KKB anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen,
die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


§8 Verzug

1. Erfolgt die Lieferung nicht zu dem vorgesehenen Liefertermin, tritt Verzug - bei Vorliegen der insoweit erforderlichen
weiteren gesetzlichen Voraussetzungen - erst ein, wenn der Liefertermin um zwei Wochen überschritten ist.
eine KKB gem. §286 I BGB gesetzte Nachfrist hat unbeschadet der vorstehenden Regelung mindestens zwei Wochen zu betragen.


§9 Rückgaberecht + Widerrufsrecht

1. Der Kunde hat das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (maßgeblich ist das Datum des Eingangsnachweises
des Versenderunternehmens; z.B. Poststempel) zurückzugeben, sofern er die Ware auf seine Kosten und Gefahr unbeschädigt
und vollständig in ihrer Originalverpackung zurücksendet. Für die Rechtzeitigkeit der Ausübung des eingeräumten Rückgaberechts
ist der Eingang der Ware bei KKB maßgeblich.

2. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei Computern, bei Software mit gebrochenem Siegel, bei allen Büromöbeln, die in
unterschiedlichen Farbvarianten erhältlich sind und in der Regel nach Bestelleingang gefertigt werden, bei solchen Waren,
die nicht in unseren jeweils aktuellen Werbemitteln vorgestellt sind und/oder speziell auf Kundenwunsch anfgefertigt worden sind,
sowie jegliche Sonderanfertigungen und bei Verbrauchsmaterialien, die sich nicht mehr in ungeöffneter Originalverpackung befinden.

3. Die Kosten der Rücksendung von Waren trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten
oder weist einen  erheblichen Mangel auf. Den Nachweis der Rücksendung hat der Kunde zu erbringen.

4. Der Kunde hat KKB den Wertersatz für eine, durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung
zu leisten. KKB ist berechtigt, diese Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Bei Untergang der Ware
oder anderweitiger Unmöglichkeit der Rücksendung, die vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde KKB die entsprechende
Wertminderung zu ersetzen.



§10 Eigentumsvorbehalt

1. KKB behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und eingebauten Teilen auch im Rahmen von Dienstleistungsverträgen
bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, KKB jeden Wechsel seines Kanzleiortes oder seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen,
solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.


§11 Datenschutz

Im Umgang mit ihren persönlichen Daten halten wir uns an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und sind berechtigt,

alle, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten, unter Beachtung dieses Gesetzes zu verarbeiten und zu

speichern. Des Weiteren sind wir nach geltendem Recht befugt, von Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Angaben

über die Kreditwürdigkeit einzuholen.

§12 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen
Warenkauf findet keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Steitigkeiten aus diesem Vertrag Oldenburg (Olbg.). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen KKB und dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeiner Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die

Bestimmung so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen erstrebte Erfolg soweit wie

möglich erreicht wird.